Sersheim, 7. September 2020
Statement: Sitzungsgelder für Jugendgemeinderäte noch nicht in allen Kommunen üblich
Der Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg e.V. fordert Kommunen dazu auf, die Aufwandsentschädigungen von Mitgliedern jugendpolitischer Gremien zu überdenken, ggf. anzupassen oder auch überhaupt erst einzuführen. Mittlerweile ist eine durchschnittliche Aufwandsentschädigung in Höhe von zwölf Euro pro Sitzung neben einer Sitzungsverpflegung in den allermeisten Kommunen Standard. Nach einer vom Dachverband im August 2020 durchgeführten stichprobenartigen Umfrage erhalten jedoch ein Drittel der 14- bis 21- Jährigen noch keine monetäre Anerkennung. Gleichzeitig bekommen einige Jugendgemeinderäte nicht nur eine Aufwandsentschädigung, sondern können zusätzlich an Bildungsreisen teilnehmen sowie ein lokales Büro als Basis für ihre Aktivitäten nutzen. „Gute Rahmenbedingungen, wie der Ausgleich von Fahrtkosten durch das Sitzungsgeld, steigern die Attraktivität des oft anspruchsvollen Mandats“, bekräftigt Reinhard Langer, 1. Vorsitzender des Dachverbands der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg e.V., die Forderung.
Jugendgemeinderäte, Jugendbeiräte und andere Beteiligungsformen, die jungen Menschen politisches Gehör in ihrem Heimatort verschaffen sollen, sprießen seit der Verabschiedung des §41a GemO landesweit aus dem Boden. Der neue Paragraf der Gemeindeordnung verpflichtet die Gemeinden dazu, die nachwachsende Generation an Entscheidungen, die deren Interessen berühren, zu beteiligen. Da die Gremien unterschiedlich gefasst sind, hat es sich der Dachverband zur Aufgabe gemacht, Informationen zur Vergleichbarkeit zu erheben und in einer Wissensdatenbank zu veröffentlichen. Dies soll auch dazu dienen, Mindeststandards herbeizuführen. Gefördert wird das Vorhaben durch das Ministerium für Soziales und Integration.
Kommunen sind unsicher, wie sie Jugendgemeinderäte entschädigen sollen
Im August dieses Jahres erhob der Verband eine Stichprobe zum Thema „Aufwands-entschädigungen“ unter den eigenen Mitgliedern. An der über Instagram geschalteten Umfrage beteiligten sich freiwillig rund 35 Jugendgemeinderäte. Dabei gaben 71 Prozent der Befragten an, eine monetäre Aufwandsentschädigung für ihr Ehrenamt zu erhalten, lediglich 29 Prozent sagten, dass sie keine Sitzungsgelder, wie bei Erwachsenen-Parlamenten üblich, bekämen. Der Dachverband der Jugendgemeinderäte startete die Umfrage auch im Hinblick auf Anfragen von Hauptamtsleiterinnen bzw. Hauptamtsleitern an den Verband, ob und wie Mitglieder jugendpolitischer Gremien zu entschädigen seien.
Neben Sitzungsgeldern spiegeln auch die weiteren Rahmenbedingungen Wertschätzung wider
Da neben der finanziellen Entschädigung weitere Leistungen üblich sind, die Wertschätzung für die Arbeit der Jugendlichen ausdrücken sollen, wurde auch danach gefragt: Beispielsweise wäre es für die einzelnen Jugendgemeinderätinnen und Jugendgemeinderäte eine große Arbeitserleichterung und würde zur Professionalisierung ihrer Arbeit beitragen, wenn sie Zugang zu einem Büro und Drucker hätten. Diesen Komfort genießen allerdings gerade einmal 29 Prozent der Befragten.
Beliebt sei auch eine Anerkennung in Form der Finanzierung eines Ausflugs oder einer mehrtägigen Reise, beispielsweise nach Stuttgart, Berlin oder in eine Partnerstadt der Heimatkommune. Hier gaben 66 Prozent der Befragten an, eine derartige Wertschätzung erhalten zu haben. Den Übrigen hingegen sei diese Form der „Entlohnung“ unbekannt.
Für erwachsene Engagierte gilt wie für junge Menschen: Ein Arbeitstreffen bereitet mehr Freude, wenn für Essen und Trinken gesorgt ist. Deshalb verpflegen mancherorts die Gemeinden ihren Jugendgemeinderat (JGR) während der oft mehrstündigen Sitzungen: 77 Prozent der Befragten geben dies an. Nur 23 Prozent antworteten, sich neben dem Sitzungsaufwand auch um die Versorgung und Verpflegung kümmern zu müssen.
Eine Entschädigung von mindestens zehn Euro pro Sitzung empfiehlt der Dachverband den Kommunen
„Der Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg e.V. empfiehlt eine Aufwandentschädigung von mindestens zehn Euro pro Sitzung, sowie Verpflegung bei mehrstündigen Arbeitstreffen“, so Reinhard Langer. „Zudem sollte der Zugang zu einem Computer mit Mailverteiler und einem Kopierer gewährleistet sein.“ Kommunen könnten sich generell an den Aufwandentschädigungen für freiwillig engagierte Erwachsene orientieren, wenn sie überlegen, wie ein Jugendgemeinderat wertgeschätzt werden könnte.
Bei Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Vorsitzenden Reinhard M. Langer auf:
Tel.: 0170 3696711 oder schreiben an die Geschäftsstelle: sprecher@jugendgemeinderat.de
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