In den meisten Gremien der Jugendvertretung gibt es öffentliche und nicht öffentliche Sitzungen. Nicht öffentliche Sitzungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit, d.h. ohne Presse und Gäste bzw. Zuhörer statt. Hierbei beraten sich die Abgeordneten.
In einer öffentlichen Sitzung ist der Jugendgemeinderat beschlussfähig und kann über bereits diskutierte Punkte abstimmen. An einer öffentlichen Sitzung kann jede Bürgerin/jeder Bürger teilnehmen. Der Vorsitzende leitet die öffentliche Sitzung. Er leitet die Diskussion und achtet auf die Einhaltung der Tagesordnung. Den Vorsitz kann der Bürgermeister, ein Verantwortlicher der Stadt oder der Vorsitzende des Jugendgemeinderats haben.
Lea Rittenauer, Korntal-Münchingen
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