Ein Mandat ist ein politischer Vertretungsauftrag. Die wählende Bevölkerung bestimmt die Vertreter der Legislative. Die Abgeordneten, zum Beispiel des Bundestags, müssen die Bevölkerung dann politisch vertreten.
Unterschieden wird zwischen dem freien und imperativen Mandat. Das freie Mandat bindet den Abgeordneten nur an sein Gewissen, er ist nicht an Weisungen und Aufträge gebunden. Beim imperativen Mandat ist der Abgeordnete an Weisungen der Partei oder den Willen des Wählers gebunden.
Lea Rittenauer, Korntal-Münchingen
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