Jugend wird als Zeit des Jungseins definiert. Meistens ist es zwischen 14 und 21 Jahren. In der Justiz kann das Jugendsein aber auch bis 27 Jahren gelten.
Daniel Krusic, Leinfelden-Echterdingen
Jugend wird als Zeit des Jungseins definiert. Meistens ist es zwischen 14 und 21 Jahren. In der Justiz kann das Jugendsein aber auch bis 27 Jahren gelten.
Daniel Krusic, Leinfelden-Echterdingen
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