Besetzungsverfahren bei Jugendgemeinderäten

Kommentar zu Los- und Entsendeverfahren

 

Die richtigen Weichen stellen

 

Jugendgemeinderäte setzen sich für die Anliegen junger Menschen ein und machen ihre Stimmen in der Kommunalpolitik hörbar. Vielfalt unter den Mitgliedern sorgt dabei für ein breites Spektrum an Perspektiven. In der Realität werden die Gremien jedoch von Gymnasiast*innen dominiert. Das schließt nicht aus, dass sich Jugendliche mit körperlichen Einschränkungen, einer familiären Migrationsgeschichte, Geflüchtete oder von Armut betroffene Jugendliche in Jugendgemeinderäten engagieren. Sie sind nur häufig unterrepräsentiert. Begleitende Fachkräfte versuchen dies aufzubrechen, indem sie verstärkt Los- oder Entsendeverfahren zur Besetzung der Gremien etablieren. Was macht das mit den Jugendlichen, fragen wir uns beim Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg e.V. und haben deshalb eine Debatte dazu initiiert.

Eine Frage der Legitimität?

Da sind hochengagierte junge Menschen wie der Jugendkreisrat Thomas Racke im LK Konstanz, der bereits zwei Jugendgremien federführend aufgebaut hat und sich klar gegen solche Besetzungsverfahren positioniert. Aus seiner Sicht führt erst die offene Wahl zur Legitimation eines Jugendgemeinderats. So kann er seinen Forderungen Nachdruck verleihen, indem er darauf verweist, dass ihn mehr als 800 Jugendliche als ihre Vertretung gewählt haben. Nicht gewählte Mitglieder wirken, seiner Erfahrung nach, weniger glaubwürdig gegenüber regulären politischen Gremien, wie dem Gemeinderat oder Kreistag.

Er empört sich über beliebige Änderungen am Wahlsystem durch Fachkräfte, gerade im Hinblick auf die außerschulische politische Bildung, die demokratische Regeln und Standards vermitteln sollte. Dies schwächt Jugendgremien in ihrer Funktion als demokratische Lernplattform. Seiner Meinung nach findet zudem bei Entsendeverfahren eine Machtumverteilung zu Gunsten von Erwachsenen und Institutionen statt. Denn in diesem Fall entscheiden diese, wem ein Gremienplatz zugesprochen wird und nicht mehr die Jugendlichen selbst, die repräsentiert werden.

Dieser Kritik müssen sich Verfechter*innen anderer Besetzungsverfahren stellen. Denn es geht darum, Jugendlichen in der Kommunal- und Landespolitik eine Stimme zu geben und nicht darum, dass Fachkräfte am Ende eines Wahlgangs ein ihrer Meinung nach vorzeigbares Gremium präsentieren. Oder gar noch schlimmer, darum gezielt ein Jugendgremium mit einer politischen Färbung zu etablieren.

Da steht zunächst einmal der Vorwurf im Raum, Los- oder Entsendeverfahren schwächen die Legitimität des Gremiums, da sie von den Wahldurchläufen der Erwachsenengremien abweichen. Dem entgegnet Elif Aysu Karayagiz, Vorsitzende des Dachverbands der Jugendgemeinderäte BW und ehemalige Jugendgemeinderätin in Nagold, zurecht, dass sich durch das Abbilden möglichst vieler Perspektiven im Jugendgemeinderat dessen Legitimität bei jungen Menschen erhöht. Einfach durch den Fakt, dass sie beim Anblick des Gremiums nicht denken, „Also, mit denen im Jugendgemeinderat habe ich gar nichts gemeinsam. Wie sollen die jetzt meine Anliegen vertreten?“ Vielfalt fördere ihrer Meinung nach das Vertrauen und letztendlich die Legitimität des Gremiums dadurch, dass Themen aller Bevölkerungsschichten bearbeitet würden.

Der berechtigte Hinweis darauf, dass Entsendeverfahren eine Machtverschiebung auslösen, lässt sich nach Meinung der Befürworterin dadurch lösen, dass jungen Menschen innerhalb der Organisation die Entsendung übertragen wird. Denkbar wäre beispielsweise, dass nicht die Einrichtungsleitung eines Sonderschulzentrums, sondern die Schülerschaft entsendet. Entsendungen haben zusätzlich den Vorteil, das Gremium in der Stadtgesellschaft zu bewerben und bekannt zu machen.

Jugendbeteiligung als Spielwiese für demokratische Verfahren nutzen

Bleibt die Warnung, dass Entsende- und Losverfahren den jungen Wähler*innen vermitteln würden, dass unser Wahlsystem nach Lust und Laune angepasst werden könne. Ein ernstzunehmender Gedanke! Doch ein Blick in die Politik der Erwachsenen zeigt, dass Länder wie Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren tatsächlich ähnliche Verfahren durchgeführt haben. So wurden Bürger*innenräte gelost, um die Landesregierung zu Gesetzesvorhaben zu beraten. Wer weiß, vielleicht haben sie sich das sogar von der Jugendbeteiligung abgeschaut? Jugendgremien können demnach als demokratische Spielwiese dienen und inspirieren. Denn sie sind diverser aufgestellt als ihre Vorbilder.

Welches Fazit ziehen wir daraus?

Das Ausprobieren von Los- und Entsendeverfahren lohnt sich vor allem dann, wenn die Kommune bereit ist, diese kritisch zu hinterfragen, offen mit Jugendlichen darüber diskutiert und gegebenenfalls nachsteuert. In unserer Diskussion wurde deutlich: Wenn 10 bis 25 Prozent der Plätze über Los- oder Entsendeverfahren vergeben werden sollen, zeigen sich auch Skeptiker*innen deutlich offener, als wenn eine paritätische Besetzung im Raum steht. In einem sind sich Befürworterin und Gegner letztendlich einig, ein Besetzungsverfahren allein genügt nicht, um ein diverses Gremium aufzustellen. Kandidierende mit Minderheitsmerkmalen müssen ermutigt und fortgebildet werden, um sich später aktiv in die Gremienarbeit einbringen zu können und sich nicht als Quotenbesetzung zu fühlen.

 

Veröffentlicht am 3. März 2026 in der 3. Ausgabe des Magazins BETEILIGEN des Fachverband Bürgerbeteiligung e.V. Link: Ausgabe 3 – Fachverband Bürgerbeteiligung

 

Kontakt: Melanie Schmitt

Mail: melanie.schmitt@jugendgemeinderat.de Homepage: www.jugendgemeinderat.de

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